Wegfall der Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen
Die Hessische Steuerverwaltung hat die voranschreitende Digitalisierung sowie die zunehmende Abgabequote über ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, zum Anlass genommen, die Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen näher zu betrachten. Im Sinne der digitalen Transformation und einer einheitlichen Vorgehensweise werden die
Finanzämter folglich ab diesem Jahr den Verwaltungsstellen der Kommunen keine Erklärungsvordrucke zur Auslage zur Verfügung stellen. Stattdessen sollen den Bürgerinnen und Bürgern Erklärungsvordrucke lediglich auf direkte (telefonische) Anfrage beim Bürgerservice der Finanzämter postalisch übermittelt bereitgestellt werden. Die Kontaktmöglichkeiten des zuständigen Finanzamts können im Internet unter www.finanzamt.hessen.de eingesehen werden. Zeitgleich sollen die Bürgerinnen und Bürger auf die Vorteile einer elektronisch authentifizierten Abgabe der Steuererklärungen über ELSTER hingewiesen werden.
Bei allgemeinen Fragen rund um die Bereitstellung der Steuererklärungsvordrucke stehen den Kommunen die Ansprechpersonen des Hessischen Ministerium der Finanzen und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail-Adresse: