Windkraft

Windkraft

Windenergie

Die Gemeinde Wald-Michelbach hat bereits im Juli 2012 beschlossen, für das Sachthema „Windenergieanlagen“ einen eigenständigen Teilflächennutzungsplan aufzustellen, der die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen vornimmt und diese abschließend regelt. Eine städtebauliche Notwendigkeit zur bauleitplanerischen Steuerung des Umgangs mit Windenergieanlagen ist nicht zuletzt aus den geschaffenen politischen Rahmenbedingungen erwachsen. Dem ungeordneten Wildwuchs von Windenergieanlagen im Außenbereich kann somit durch einer geordneten bauleitplanerischen Steuerung entgegen getreten werden. 

Mit der Ausweisung von sogenannten „Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen“ ist gleichzeitig eine Ausschlusswirkung der Windenergienutzung auf den verbleibenden Flächen im Gemeindegebiet verbunden. Nach Abschichtung von harten und weichen Ausschlusskriterien wurde eine Konzentrationsfläche ermittelt, die im Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans als "Sondergebiet für die Konzentration von Windenergieanlagen" dargestellt wurde. Mit der Darstellung der ausgewiesenen Konzentrationsfläche im Bereich "Stillfüssel" auf einer Gesamtfläche von ca. 172 ha sind wir der Auffassung die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, dass der Windenergie in substanzieller Weise Raum zur Verfügung gestellt wird. 

Zu dem Teilflächennutzungsplan Windenergie erfolgte die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe im Rathaus vom 09. Oktober 2017 bis 14. November 2017. Während dem gleichen Zeitraum wurden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Planverfahren beteiligt. 

Der Sachliche Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsbereichen für Windenergieanlagen wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wald-Michelbach am 17. April 2018 festgestellt (Feststellungsbeschluss) und am 11. Mai 2018 dem Regierungspräsidium Darmstadt gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Bescheid vom 05. Juli 2018, Zeichen: Az. III 31.2 – 61d 02/01 – 127 - FNP den Sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsbereichen für Windenergieanlagen gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Nach § 6 Abs. 5 BauGB wurde die Erteilung der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 05. Juli 2018 am 18. August 2018 in der Odenwälder Zeitung öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung und im Sinne der Hauptsatzung der Gemeinde Wald-Michelbach wurde der Teil-FNP zur Darstellung von Konzentrationsbereichen für Windenergieanlagen rechtswirksam.


Windpark "Stillfüssel"

Die Genehmigung für den Bau von fünf Windkraftanlagen wurde mit Bescheid vom 30. Dezember 2016 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.

Als Betreiber des Windparks am Standort "Stillfüssel" wurde eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus ENTEGA Regenerativ GmbH, Darmstadt, und der Energiegenossenschaft Odenwald, Erbach, ausgewählt. Diese ging als Sieger aus einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren hervor.

Mit den Bauarbeiten wurde zu Beginn des Jahres 2017 begonnen.

Insgesamt entstehen in dem Windpark fünf Windkraftanlagen vom Typ VESTAS V 126 (Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 126 m) mit einer Nennleistung von je 3,3 MW.

Alle fünf Windkraftanlagen sind zwischenzeitlich errichtet. Die Inbetriebnahme erfolgte im 1. Quartal 2018.