Tourismusabgabe

Tourismusabgabe

Die Gemeinde Wald-Michelbach ist seit 2023 ein staatlich anerkannter Tourismusort.

Auf Grund dieses vom Land Hessen verliehenen Prädikats besteht für die Gemeine Wald-Michelbach nun die Möglichkeit einen Tourismusbeitrag von Übernachtungsgästen zu erheben.

Zur Regelung dieses Vorgangs wurde von der Gemeindevertretung eine Tourismusbeitragssatzung beschlossen, welche Sie auf dieser Seite einsehen können.

Gemäß der Satzung erhebt die Gemeinde Wald-Michelbach ab dem 01.03.2024 einen Tourismusbeitrag. Dieser Beitrag ist zweckgebunden und darf nur zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen genutzt werden. Somit kommt der erhobene Beitrag letztendlich der touristischen Infrastruktur zugute.

Beitragspflichtig sind alle ortsfremden, volljährigen Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten und denen die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen in Anspruch zu nehmen oder an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Der Tourismusbeitrag beträgt pro Übernachtung und pro Person 1,00 Euro.

Die Anmeldung und Entrichtung des Tourismusbeitrages erfolgt bei der jeweiligen Beherbergungsstätte.

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintreffens und endet mit dem Tag der Abreise. Beide Tage gelten für die Berechnung des Tourismusbeitrages zusammen als ein Tag.

Für die Erhebung des Beitrags wurde ein „Meldeschein“ erstellt, welcher entsprechend zu nutzen ist. Die Gäste sind verpflichtet, ihren Namen, ihre Anschrift, den Tag der Ankunft und den vorgesehenen Abreisetag auf dem zur Verfügung gestellten Meldeschein anzugeben und diesen zu unterschreiben. Zur Erläuterung haben wir für die Übernachtungsgäste auch ein „Merkblatt“ zum Tourismusbeitrag erstellt, welches  gerne an die Gäste ausgeben werden darf.

Von der Pflicht zur Entrichtung eines Tourismusbeitrages werden bei Vorlage eines ärztlichen Attestes Patientinnen und Patienten für die Zeit, in der sie nicht in der Lage waren, die Tourismuseinrichtungen zu nutzen, auf Antrag befreit. Die Anträge sind schriftlich an die Gemeinde Wald-Michelbach zu richten.

Die Gemeinde Wald-Michelbach ist seit 2023 ein staatlich anerkannter Tourismusort.

Auf Grund dieses vom Land Hessen verliehenen Prädikats besteht für die Gemeine Wald-Michelbach nun die Möglichkeit einen Tourismusbeitrag von Übernachtungsgästen zu erheben.

Zur Regelung dieses Vorgangs wurde von der Gemeindevertretung eine Tourismusbeitragssatzung beschlossen, welche Sie auf dieser Seite einsehen können.

Gemäß der Satzung erhebt die Gemeinde Wald-Michelbach ab dem 01.03.2024 einen Tourismusbeitrag. Dieser Beitrag ist zweckgebunden und darf nur zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen genutzt werden. Somit kommt der erhobene Beitrag letztendlich der touristischen Infrastruktur zugute.

Beitragspflichtig sind alle ortsfremden, volljährigen Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten und denen die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen in Anspruch zu nehmen oder an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Der Tourismusbeitrag beträgt pro Übernachtung und pro Person 1,00 Euro.

Die Anmeldung und Entrichtung des Tourismusbeitrages erfolgt bei der jeweiligen Beherbergungsstätte.

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintreffens und endet mit dem Tag der Abreise. Beide Tage gelten für die Berechnung des Tourismusbeitrages zusammen als ein Tag.

Für die Erhebung des Beitrags wurde ein „Meldeschein“ erstellt, welcher entsprechend zu nutzen ist. Die Gäste sind verpflichtet, ihren Namen, ihre Anschrift, den Tag der Ankunft und den vorgesehenen Abreisetag auf dem zur Verfügung gestellten Meldeschein anzugeben und diesen zu unterschreiben. Zur Erläuterung haben wir für die Übernachtungsgäste auch ein „Merkblatt“ zum Tourismusbeitrag erstellt, welches  gerne an die Gäste ausgeben werden darf.

Von der Pflicht zur Entrichtung eines Tourismusbeitrages werden bei Vorlage eines ärztlichen Attestes Patientinnen und Patienten für die Zeit, in der sie nicht in der Lage waren, die Tourismuseinrichtungen zu nutzen, auf Antrag befreit. Die Anträge sind schriftlich an die Gemeinde Wald-Michelbach zu richten.